Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im zweiten Fall spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.
Beispiele für personenbezogene Daten:
Augenfarbe: Klaus Mustermann hat blaue Augen.
PKW: Erika Mustermann besitzt einen VW Golf.
Geburtsort: Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war gebürtiger Kölner.
Im ersten Beispiel wird die Angabe hat blaue Augen der Person Klaus Mustermann zugeordnet. Die Angabe hat blaue Augen wird dadurch zu einer personenbezogenen Information. (Im Regelfall wird die Gesamtinformation Klaus Mustermann hat blaue Augen. als personenbezogene Angabe angesehen.)
Im zweiten Beispiel ist besitzt einen VW Golf die personenbezogene Information. Personenbezogene Daten müssen also nicht zwangsläufig ein körperliches Merkmal der Person sein. Es genügt ein Bezug zwischen der Person und einer Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, einem Sachverhalt.
Im dritten Beispiel ist die Person, auf die sich die Angabe gebürtiger Kölner bezieht, zwar nicht namentlich genannt. Sie ist jedoch bestimmbar, da allgemein bekannt ist, dass Konrad Adenauer der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war.
Auch Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (Beispiel: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer, Antworten in Prüfungsarbeiten[1]), selbst wenn die Zuordnungsinformationen nicht allgemein bekannt sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zuzuordnen.